ALLGEMEINE REISE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

für Ferienfreizeiten sowie Kinder- und Jugendreisen von Kinderlachen-Eifel e.V.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Reiseveranstalter

1.1 Diese Allgemeinen Reise- und Teilnahmebedingungen gelten für Ferienfreizeiten sowie Kinder- und Jugendreisen, bei denen Kinderlachen-Eifel e.V. als Reiseveranstalter auftritt und die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreisen Anwendung finden.

1.2 Reiseveranstalter ist:

Kinderlachen-Eifel e.V.
Holsthumer Straße 3
54636 Wolsfeld
Telefon: 06568 / 9698719
E-Mail: info@jugendreisen54.de

1.3 Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweilige Reiseausschreibung, die Leistungsbeschreibung, die Buchungs- beziehungsweise Reisebestätigung sowie gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarte besondere Teilnahmevoraussetzungen.

1.4 Soweit einzelne Angebote keine Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB darstellen, insbesondere bestimmte Tagesveranstaltungen, finden die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreisen nur Anwendung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.


2. Reisende, Teilnehmende und Personensorgeberechtigte

2.1 Reisender im Sinne dieser Bedingungen ist die Person, für die die Reiseleistungen erbracht werden. Bei Kinder- und Jugendreisen ist dies regelmäßig der minderjährige Teilnehmende.

2.2 Soweit aufgrund der Minderjährigkeit des Teilnehmenden rechtsgeschäftliche Erklärungen, Einwilligungen oder Entscheidungen durch eine personensorgeberechtigte Person abzugeben sind, gelten die entsprechenden Regelungen dieser Bedingungen auch für diese Person.

2.3 Die buchende Person ist verpflichtet sicherzustellen, dass sie zur Buchung berechtigt ist und die gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen und Einwilligungen weiterer Personensorgeberechtigter vorliegen.


3. Abschluss des Pauschalreisevertrages

3.1 Mit der Buchung bietet der Reisende beziehungsweise bei Minderjährigen die hierzu berechtigte personensorgeberechtigte Person Kinderlachen-Eifel e.V. den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung, der Leistungsbeschreibung und dieser Bedingungen verbindlich an.

3.2 Die Buchung kann insbesondere über das Online-Buchungssystem von Jugendreisen54 sowie, soweit angeboten, telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.3 Der Pauschalreisevertrag kommt mit Zugang der Reise- beziehungsweise Buchungsbestätigung von Kinderlachen-Eifel e.V. zustande.

3.4 Weicht die Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt der Buchung ab, stellt sie ein neues Angebot von Kinderlachen-Eifel e.V. dar. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Reisende dieses Angebot innerhalb der darin gegebenenfalls bestimmten Frist ausdrücklich annimmt oder eine darauf bezogene Zahlung leistet.

3.5 Vor Abgabe der Vertragserklärung erhält der Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen einschließlich des für die jeweilige Buchung einschlägigen Formblatts nach den gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreisen.


4. Vertragliche Reiseleistungen

4.1 Art und Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Reiseausschreibung, der Leistungsbeschreibung, der Reisebestätigung und den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4.2 Besondere Wünsche oder Anforderungen des Reisenden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Kinderlachen-Eifel e.V. diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

4.3 Angaben zu Programmpunkten, Fahrtzeiten, Unterkünften, Tagesabläufen oder sonstigen organisatorischen Einzelheiten können angepasst werden, soweit eine Änderung unerheblich ist, den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigt und dem Reisenden zumutbar ist.

4.4 Kinderlachen-Eifel e.V. informiert den Reisenden über zulässige Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf einem dauerhaften Datenträger.


5. Zahlung des Reisepreises und Insolvenzsicherung

5.1 Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages und Übermittlung des gesetzlich erforderlichen Nachweises über die Insolvenzsicherung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises je Teilnehmenden fällig.

5.2 Die Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und des erforderlichen Nachweises über die Insolvenzsicherung zu leisten.

5.3 Der restliche Reisepreis ist, soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig.

5.4 Bei Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsschluss und Übermittlung des erforderlichen Nachweises über die Insolvenzsicherung sofort fällig.

5.5 Kinderlachen-Eifel e.V. ist nur berechtigt, Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise zu verlangen oder anzunehmen, soweit die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung besteht.


6. Leistungsänderungen und Preisänderungen vor Reisebeginn

6.1 Kinderlachen-Eifel e.V. kann nach Vertragsschluss unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, wenn die Änderung den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt und dem Reisenden zumutbar ist.

6.2 Über eine solche Änderung wird der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert.

6.3 Kinderlachen-Eifel e.V. behält sich eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises nach Vertragsschluss ausschließlich vor, soweit sich diese unmittelbar ergibt aus:

a) einer Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) einer Erhöhung bestehender oder der Einführung neuer Steuern oder sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, insbesondere Touristenabgaben, Hafen-, Flughafen- oder sonstiger behördlicher Gebühren,

c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

6.4 Die Berechnung einer zulässigen Preiserhöhung erfolgt wie folgt:

a) Bei einer auf die einzelne reisende Person bezogenen Erhöhung von Beförderungskosten, Steuern, Gebühren oder Abgaben kann der konkret auf die jeweilige Person entfallende Erhöhungsbetrag verlangt werden.

b) Bezieht sich eine Erhöhung auf ein Beförderungsmittel oder eine andere Reiseleistung insgesamt, wird der tatsächliche Erhöhungsbetrag auf die Zahl der für die betreffende Reise kalkulierten Teilnehmenden verteilt und der sich daraus ergebende Betrag je Teilnehmenden berechnet.

c) Bei einer Änderung von Wechselkursen kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die für die Durchführung der Reise tatsächlich erforderlichen, in Fremdwährung zu zahlenden Reiseleistungen aufgrund der Wechselkursänderung verteuern.

6.5 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn Kinderlachen-Eifel e.V. den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe informiert und die Berechnung nachvollziehbar darstellt.

6.6 Die Mitteilung über eine Preiserhöhung muss dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen.

6.7 Sieht der Vertrag die Möglichkeit einer Preiserhöhung vor, hat der Reisende entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auch Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich die in Ziffer 6.3 genannten Kosten, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn vermindern und dadurch die Kosten von Kinderlachen-Eifel e.V. sinken.

6.8 Hat der Reisende aufgrund einer solchen Kostensenkung mehr als den geschuldeten Betrag gezahlt, wird der Mehrbetrag erstattet. Kinderlachen-Eifel e.V. kann von dem Erstattungsbetrag tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben abziehen und weist diese auf Verlangen nach.

6.9 Übersteigt eine angebotene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises oder kann die Reise nur unter einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über erhebliche Vertragsänderungen. Der Reisende kann innerhalb der von Kinderlachen-Eifel e.V. gesetzten angemessenen Frist insbesondere die Änderung annehmen oder ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.


7. Übertragung des Pauschalreisevertrages auf einen Ersatzreisenden

7.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

7.2 Eine Erklärung, die Kinderlachen-Eifel e.V. spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, gilt in jedem Fall als rechtzeitig.

7.3 Kinderlachen-Eifel e.V. kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse oder die für die betreffende Reise ausdrücklich festgelegten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.

7.4 Der bisherige Reisende und der Ersatzreisende haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch die Vertragsübertragung tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten.

7.5 Kinderlachen-Eifel e.V. weist dem Reisenden auf Verlangen nach, in welcher Höhe aufgrund der Vertragsübertragung Mehrkosten entstanden sind.


8. Umbuchungen

8.1 Der Reisende kann vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine andere von Kinderlachen-Eifel e.V. angebotene Freizeit oder Reise beantragen.

8.2 Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht. Eine Umbuchung ist insbesondere von verfügbaren Kapazitäten und den organisatorischen Möglichkeiten abhängig.

8.3 Etwaige Preisunterschiede zwischen der ursprünglich gebuchten und der neu gewählten Reise werden zusätzlich berechnet beziehungsweise entsprechend erstattet.

8.4 Über gegebenenfalls entstehende Bearbeitungs- oder Leistungsträgerkosten wird der Reisende vor Durchführung der Umbuchung informiert.

8.5 Ist eine gewünschte Umbuchung nicht möglich, bleiben dem Reisenden die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten eines Rücktritts vom Pauschalreisevertrag unbenommen.

8.6 Das gesetzliche Recht zur Übertragung des Pauschalreisevertrages auf einen Ersatzreisenden bleibt unberührt.


9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn

9.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

9.2 Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in Textform gegenüber Kinderlachen-Eifel e.V. erklärt werden. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Rücktrittserklärung durch eine hierzu berechtigte personensorgeberechtigte Person abzugeben.

9.3 Maßgeblich für die Berechnung einer Rücktrittsentschädigung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kinderlachen-Eifel e.V.

9.4 Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises stellt keine Rücktrittserklärung dar.

9.5 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Kinderlachen-Eifel e.V. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Kinderlachen-Eifel e.V. kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf entschädigungslosen Rücktritt besteht.

9.6 Kinderlachen-Eifel e.V. verwendet folgende Entschädigungspauschalen:

a) Gruppen-Busreisen, insbesondere Reisebus, Kleinbus oder Bulli

  • bis 31 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

  • bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

  • bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

  • ab 7 Tage bis zum Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

  • ab 2 Tage bis zum Reisebeginn: 85 % des Reisepreises

  • bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

b) Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen

  • bis 31 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

  • bis 14 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

  • bis 7 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises

  • ab 7 Tage bis zum Reisebeginn: 70 % des Reisepreises

  • ab 2 Tage bis zum Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

  • bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

c) Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen

  • bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises

  • bis 14 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises

  • bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

  • ab 7 Tage bis zum Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

  • ab 2 Tage bis zum Reisebeginn: 70 % des Reisepreises

  • bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises.

9.7 Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Kinderlachen-Eifel e.V. keine oder eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung zusteht als die nach den vorstehenden Pauschalen berechnete Entschädigung.

9.8 Kinderlachen-Eifel e.V. bleibt es vorbehalten, anstelle der Pauschale eine konkret berechnete, gesetzlich zulässige Entschädigung zu verlangen. In diesem Fall wird die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung des Reisepreises abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen berechnet, was Kinderlachen-Eifel e.V. durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Berechnung wird dem Reisenden auf Verlangen begründet.

9.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden auf einen entschädigungslosen Rücktritt bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.


10. Erkrankung oder persönliche Verhinderung vor Reisebeginn

10.1 Eine Erkrankung, Verletzung oder sonstige in der Person des Reisenden liegende Verhinderung begründet für sich allein grundsätzlich keinen Anspruch auf einen kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

10.2 Bei einem krankheitsbedingten oder aus anderen persönlichen Gründen erfolgenden Rücktritt vor Reisebeginn gelten daher grundsätzlich die Rücktrittsregelungen und Entschädigungspauschalen nach Ziffer 9, soweit nicht im Einzelfall ein gesetzlicher Anspruch auf einen entschädigungslosen Rücktritt besteht.

10.3 Kinderlachen-Eifel e.V. empfiehlt zur Absicherung dieses persönlichen Risikos den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


11. Vorzeitige Beendigung der Reise aus persönlichen Gründen

11.1 Wird die Reise nach Reisebeginn aus einem Grund vorzeitig beendet, der in der Person des Reisenden liegt, insbesondere aufgrund von Krankheit, Verletzung, Heimweh oder auf Wunsch des Reisenden beziehungsweise seiner Personensorgeberechtigten, und liegt kein Reisemangel vor, besteht allein aufgrund der vorzeitigen Beendigung kein Anspruch auf eine zeitanteilige Erstattung des Reisepreises.

11.2 Kinderlachen-Eifel e.V. erstattet jedoch diejenigen Beträge, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung von Leistungserbringern für nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen tatsächlich zurückerstattet werden oder durch eine anderweitige Verwendung der betreffenden Reiseleistungen erzielt werden.

11.3 Tatsächlich ersparte, unmittelbar dem betreffenden Teilnehmenden zuzuordnende Aufwendungen werden bei der Abrechnung angemessen berücksichtigt.

11.4 Eine rein rechnerische Aufteilung des Reisepreises nach der Anzahl bereits in Anspruch genommener und verbleibender Reisetage findet nicht statt.

11.5 Notwendige Mehrkosten einer aus persönlichen Gründen erforderlichen vorzeitigen Rückreise oder Abholung trägt grundsätzlich der Reisende beziehungsweise bei Minderjährigen die hierfür verantwortliche Person, soweit die Ursache nicht von Kinderlachen-Eifel e.V. oder einem seiner Leistungserbringer zu vertreten ist.

11.6 Gesetzliche Ansprüche des Reisenden aufgrund eines Reisemangels sowie die gesetzliche Beistandspflicht von Kinderlachen-Eifel e.V. bleiben unberührt.

11.7 Kinderlachen-Eifel e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung sowie bei Auslandsreisen einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung einschließlich eines gegebenenfalls notwendigen Rücktransports.


12. Gesundheitsangaben und besondere Betreuungsbedarfe

12.1 Für die sichere Durchführung einer Kinder- oder Jugendreise ist Kinderlachen-Eifel e.V. auf vollständige und rechtzeitige Angaben zu betreuungsrelevanten Besonderheiten des Teilnehmenden angewiesen.

12.2 Die Personensorgeberechtigten sind daher verpflichtet, Kinderlachen-Eifel e.V. rechtzeitig vor Reisebeginn diejenigen gesundheitlichen, medizinischen oder sonstigen besonderen Umstände mitzuteilen, deren Kenntnis für eine sichere und angemessene Betreuung des Teilnehmenden erforderlich ist.

12.3 Hierzu können insbesondere gehören:

  • Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen,

  • Allergien und Unverträglichkeiten,

  • erforderliche Medikamente und deren Einnahme,

  • besondere Ernährungsanforderungen,

  • körperliche, geistige oder seelische Unterstützungsbedarfe,

  • sonstige Umstände, die für die Aufsicht, Betreuung oder Teilnahme an Programmpunkten von Bedeutung sind.

12.4 Die Mitteilung solcher Umstände dient insbesondere dazu, Kinderlachen-Eifel e.V. eine sachgerechte Vorbereitung und Betreuung zu ermöglichen.

12.5 Die Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf wird unter Berücksichtigung der individuellen Situation und der konkreten Reisebedingungen geprüft.

12.6 Kann die für eine sichere Teilnahme erforderliche Betreuung trotz zumutbarer organisatorischer Maßnahmen nicht gewährleistet werden oder wäre die Teilnahme mit einem objektiv nicht vertretbaren Risiko für den Teilnehmenden oder andere Personen verbunden, kann eine Teilnahme im konkreten Einzelfall ausgeschlossen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.7 Wesentliche Änderungen betreuungs- oder gesundheitsrelevanter Umstände zwischen Buchung und Reisebeginn sind Kinderlachen-Eifel e.V. unverzüglich mitzuteilen.


13. Rücktritt von Kinderlachen-Eifel e.V. vor Reisebeginn

13.1 Kinderlachen-Eifel e.V. kann vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn für die Reise weniger Personen als die in der Reiseausschreibung beziehungsweise im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet sind und die dort angegebene Rücktrittsfrist eingehalten wird.

13.2 Die Rücktrittserklärung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens innerhalb der gesetzlich zulässigen Fristen.

13.3 Kinderlachen-Eifel e.V. kann außerdem vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Kinderlachen-Eifel e.V. aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall erfolgt die Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes.

13.4 Bei einem Rücktritt nach dieser Ziffer verliert Kinderlachen-Eifel e.V. den Anspruch auf den Reisepreis.

13.5 Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet.

13.6 Weitergehende gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.


14. Verhalten der Teilnehmenden

14.1 Kinder- und Jugendreisen beruhen auf einem verantwortungsvollen Zusammenleben innerhalb der Reisegruppe. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die berechtigten Interessen anderer Teilnehmender, der Betreuungspersonen, der Leistungserbringer sowie sonstiger Dritter zu beachten.

14.2 Die Teilnehmenden haben den angemessenen Anweisungen der Freizeitleitung und der eingesetzten Betreuungspersonen Folge zu leisten, soweit diese insbesondere der Erfüllung der Aufsichtspflicht, der Sicherheit der Gruppe, dem Schutz einzelner Personen oder der geordneten Durchführung der Reise dienen.

14.3 Insbesondere sind erhebliche körperliche oder psychische Gewalt, Bedrohungen, erhebliche Sachbeschädigungen, Diebstähle, der Besitz oder Konsum illegaler Drogen sowie sonstige schwerwiegende Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen berechtigte Sicherheitsanweisungen nicht zulässig.

14.4 Die für Minderjährige geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzes, sind einzuhalten.


15. Vorzeitige Beendigung wegen erheblichen Fehlverhaltens

15.1 Verletzt ein Teilnehmender seine vertraglichen Pflichten erheblich oder stört er die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig in einem Umfang, durch den die weitere sichere oder geordnete Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird, kann Kinderlachen-Eifel e.V. beziehungsweise die hierzu bevollmächtigte Freizeitleitung den Reisevertrag aus wichtigem Grund beenden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

15.2 Vor einer solchen Beendigung wird grundsätzlich eine Abmahnung ausgesprochen und dem Teilnehmenden Gelegenheit zur Verhaltensänderung gegeben.

15.3 Eine vorherige Abmahnung kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht oder die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses aus anderen Gründen gerechtfertigt ist.

15.4 Bei minderjährigen Teilnehmenden werden die Personensorgeberechtigten grundsätzlich unverzüglich über die beabsichtigte beziehungsweise erforderliche vorzeitige Beendigung informiert.

15.5 Wird eine vorzeitige Rückreise oder Abholung erforderlich, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, an deren Organisation angemessen mitzuwirken.

15.6 Bei einer berechtigten Beendigung aus einem vom Teilnehmenden zu vertretenden wichtigen Grund behält Kinderlachen-Eifel e.V. grundsätzlich den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen anrechnen lassen.

15.7 Die aufgrund einer vom Teilnehmenden zu vertretenden vorzeitigen Rückreise zusätzlich entstehenden angemessenen Kosten, insbesondere zusätzliche Beförderungs- oder notwendige Begleitkosten, trägt der Reisende beziehungsweise bei Minderjährigen die hierfür verantwortliche Person, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


16. Aufsicht und Betreuung

16.1 Kinderlachen-Eifel e.V. beziehungsweise die eingesetzten Leitungs- und Betreuungspersonen übernehmen während des vereinbarten Reisezeitraums im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsicht über die minderjährigen Teilnehmenden.

16.2 Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ergeben sich aus den für die jeweilige Reise mitgeteilten Übergabe-, Anreise- und Abreisezeiten beziehungsweise den mit den Personensorgeberechtigten getroffenen Vereinbarungen.

16.3 Art und Umfang der Aufsicht richten sich insbesondere nach Alter, Entwicklungsstand und individuellen Besonderheiten der Teilnehmenden, der konkreten Situation und Art der jeweiligen Aktivität sowie den vorhersehbaren Gefahren.

16.4 Zum pädagogischen Konzept einer Kinder- oder Jugendreise können alters- und entwicklungsangemessene Freiräume gehören. Teilnehmende können deshalb im Rahmen einer verantwortbaren pädagogischen Entscheidung zeitweise ohne unmittelbare Anwesenheit einer Betreuungsperson unterwegs sein, soweit dies nach Alter, Entwicklungsstand, örtlichen Gegebenheiten und konkreter Situation vertretbar ist.

16.5 Besondere Einschränkungen eines Teilnehmenden, die eine abweichende oder intensivere Aufsicht erforderlich machen, sind Kinderlachen-Eifel e.V. rechtzeitig vor Reisebeginn mitzuteilen.


17. An- und Abreise sowie Beförderung

17.1 Ob eine Reise mit eigener Anreise oder mit einer von Kinderlachen-Eifel e.V. organisierten Beförderung durchgeführt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung und Reisebestätigung.

17.2 Bei Reisen mit Eigenanreise organisieren die Personensorgeberechtigten die Hin- und Rückreise grundsätzlich in eigener Verantwortung.

17.3 Die für die Übergabe und Abholung geltenden Zeiten und Orte werden rechtzeitig vor Reisebeginn mitgeteilt.

17.4 Bei Reisen mit organisiertem Bus- oder Kleinbustransfer können im Buchungsprozess zunächst vorläufige Zu- und Ausstiegsbereiche angegeben werden. Der konkrete Haltepunkt wird nach Abschluss der Tourenplanung festgelegt und rechtzeitig vor Reisebeginn mitgeteilt.

17.5 Kinderlachen-Eifel e.V. kann einzelne ausgeschriebene Zu- oder Ausstiegsstellen aus organisatorischen Gründen ändern oder zusammenlegen, soweit dies den Gesamtcharakter der vereinbarten Beförderungsleistung nicht beeinträchtigt und für den Reisenden zumutbar ist.

17.6 Die verbindlichen Abfahrtszeiten und Haltepunkte ergeben sich aus den zuletzt vor Reisebeginn übermittelten Reiseinformationen.

17.7 Gesetzliche Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen einer vereinbarten Beförderungsleistung bleiben unberührt.


18. Gepäck und persönliche Gegenstände

18.1 Soweit in den jeweiligen Reiseinformationen nichts Abweichendes angegeben ist, umfasst das übliche Reisegepäck pro Person einen Koffer beziehungsweise eine vergleichbare Reisetasche und ein Handgepäckstück.

18.2 Bei Winterreisen können zusätzlich die in den Reiseinformationen angegebenen Wintersportausrüstungen befördert werden.

18.3 Abweichender oder außergewöhnlich umfangreicher Gepäckbedarf ist vor Reisebeginn mit Kinderlachen-Eifel e.V. abzustimmen.

18.4 Wertgegenstände und persönliche Gegenstände sind von den Teilnehmenden entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand sorgfältig aufzubewahren.

18.5 Die gesetzliche Haftung von Kinderlachen-Eifel e.V. für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und persönlichen Gegenständen bleibt unberührt.


19. Reisemängel und Mängelanzeige

19.1 Kinderlachen-Eifel e.V. ist verpflichtet, die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen.

19.2 Tritt während der Reise ein Reisemangel auf, ist dieser unverzüglich der Freizeitleitung oder Kinderlachen-Eifel e.V. mitzuteilen.

19.3 Kinderlachen-Eifel e.V. beziehungsweise der Freizeitleitung ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, soweit eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.

19.4 Eine Fristsetzung kann insbesondere entbehrlich sein, wenn sofortige Abhilfe erforderlich ist oder Kinderlachen-Eifel e.V. die Abhilfe verweigert.

19.5 Unterlässt der Reisende schuldhaft die Anzeige eines Reisemangels, kann dies seine gesetzlichen Ansprüche einschränken, soweit Kinderlachen-Eifel e.V. infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.

19.6 Die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere auf Abhilfe, gegebenenfalls Selbstabhilfe und Aufwendungsersatz, Minderung, Kündigung sowie Schadensersatz, bleiben unberührt.


20. Beistandspflicht bei Schwierigkeiten

20.1 Befindet sich ein Reisender während der Reise in Schwierigkeiten, gewährt Kinderlachen-Eifel e.V. ihm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unverzüglich in angemessener Weise Beistand.

20.2 Dies gilt insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen, Verletzungen, Unfällen oder vergleichbaren Schwierigkeiten.

20.3 Der Beistand kann insbesondere umfassen:

  • die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste und Behörden vor Ort,

  • bei Auslandsreisen Informationen über konsularische Unterstützung,

  • Unterstützung bei der Herstellung notwendiger Kommunikationsverbindungen,

  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten alternativen Reisemöglichkeiten.

20.4 Hat der Reisende die den Beistand erforderlich machenden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann Kinderlachen-Eifel e.V. entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Ersatz der tatsächlich entstandenen angemessenen Aufwendungen verlangen.


21. Haftung

21.1 Die Haftung von Kinderlachen-Eifel e.V. richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

21.2 Die Haftung von Kinderlachen-Eifel e.V. für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

21.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für schuldhaft verursachte Schäden bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

21.4 Gelten für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch gegen einen Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht, geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, kann sich Kinderlachen-Eifel e.V. im gesetzlich zulässigen Umfang hierauf berufen.

21.5 Für Leistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und von Kinderlachen-Eifel e.V. lediglich vermittelt werden, haftet Kinderlachen-Eifel e.V. nicht als Reiseveranstalter, sofern diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

21.6 Die Haftung aus der Verletzung eigener Vermittlerpflichten bleibt unberührt.


22. Versicherungen

22.1 Kinderlachen-Eifel e.V. hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, soweit für die jeweilige Veranstaltung Versicherungsschutz nach Maßgabe der bestehenden Versicherungsverträge besteht.

22.2 Die Haftpflichtversicherung tritt nur im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen ein und kann insbesondere subsidiär gegenüber bestehenden privaten Versicherungen sein.

22.3 Der Versicherungsschutz ersetzt keine individuell erforderlichen Versicherungen des Teilnehmenden.

22.4 Soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind insbesondere eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reiseabbruchversicherung, eine Reisegepäckversicherung und eine Auslandskrankenversicherung nicht Bestandteil des Reisepreises.

22.5 Kinderlachen-Eifel e.V. empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reiseabbruchversicherung sowie bei Auslandsreisen einer Auslandskrankenversicherung einschließlich eines gegebenenfalls erforderlichen Rücktransports.


23. Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

23.1 Kinderlachen-Eifel e.V. informiert den Reisenden vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gegebenenfalls bestehende gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

23.2 Über nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn bekannt werdende wesentliche Änderungen wird der Reisende nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten informiert.

23.3 Der Reisende beziehungsweise bei Minderjährigen die Personensorgeberechtigten sind dafür verantwortlich, die für die Reise erforderlichen persönlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen, auf deren Gültigkeit zu achten und dafür zu sorgen, dass diese auf der Reise mitgeführt werden.

23.4 Entstehen Reisebeeinträchtigungen aufgrund fehlender oder ungültiger persönlicher Reisedokumente oder aufgrund der schuldhaften Nichtbeachtung von Einreisebestimmungen, obwohl Kinderlachen-Eifel e.V. seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.


24. Verjährung von Ansprüchen

24.1 Die in § 651i Absatz 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften in zwei Jahren.

24.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

24.3 Für Ansprüche, die nicht der besonderen reiserechtlichen Verjährungsregelung unterliegen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.


25. Datenschutz sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen

25.1 Kinderlachen-Eifel e.V. verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden, Teilnehmenden und Personensorgeberechtigten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

25.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Kinderlachen-Eifel e.V.

25.3 Gesundheitsdaten und andere besonders schutzbedürftige personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht beziehungsweise eine erforderliche Einwilligung vorliegt.

25.4 Eine Einwilligung in die Anfertigung oder Veröffentlichung von Foto-, Film- oder Tonaufnahmen ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise.

25.5 Soweit eine Einwilligung für Foto-, Film- oder Tonaufnahmen erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen gesonderten Einwilligungserklärung.


26. Geschenkgutscheine und Aktionscodes

26.1 Von Kinderlachen-Eifel e.V. ausgegebene Geschenkgutscheine können für Ferienfreizeiten, Tagesaktionen und kostenpflichtige Bildungsangebote von Kinderlachen-Eifel e.V. eingelöst werden, soweit bei Ausgabe des Gutscheins nichts Abweichendes angegeben wurde.

26.2 Geschenkgutscheine können innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch aus dem Gutschein entstanden ist.

26.3 Übersteigt der Wert eines Geschenkgutscheins den Preis der gebuchten Leistung, bleibt das verbleibende Guthaben erhalten und kann innerhalb der geltenden Einlösungsfrist für weitere Angebote von Kinderlachen-Eifel e.V. verwendet werden.

26.4 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.

26.5 Ein Geschenkgutschein kann nur bis zur Höhe des jeweils noch vorhandenen Guthabens eingelöst werden. Eine Einlösung über den vorhandenen Gutscheinwert hinaus ist ausgeschlossen.

26.6 Aktionscodes sind freiwillige Rabatt- oder Werbeaktionen von Kinderlachen-Eifel e.V. und stellen keine entgeltlich erworbenen Geschenkgutscheine dar.

26.7 Soweit bei der jeweiligen Aktion nichts Abweichendes angegeben wird, können Aktionscodes ab einem Buchungswert von 25,00 Euro eingelöst werden.

26.8 Die jeweilige Gültigkeitsdauer eines Aktionscodes sowie gegebenenfalls weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den bei Ausgabe oder Veröffentlichung des Aktionscodes mitgeteilten Aktionsbedingungen.

26.9 Aktionscodes können grundsätzlich nur einmal pro Haushalt eingelöst werden, soweit bei der jeweiligen Aktion nichts Abweichendes angegeben ist.

26.10 Geschenkgutscheine und Aktionscodes können bei einer Online-Buchung über die Webseite von Jugendreisen54 in das hierfür vorgesehene Feld des Buchungsformulars eingegeben werden. Bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen ist die Gutschein- beziehungsweise Aktionscodenummer bei der Buchung anzugeben.

26.11 Bei wirksamer Einlösung wird der entsprechende Gutschein- beziehungsweise Rabattbetrag bei der Abrechnung der gebuchten Leistung berücksichtigt.

26.12 Eine nachträgliche Berücksichtigung eines bei der Buchung nicht angegebenen Aktionscodes kann nicht verlangt werden, soweit in den jeweiligen Aktionsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist.


27. Verbraucherstreitbeilegung

27.1 Kinderlachen-Eifel e.V. ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

27.2 Zuständig ist, soweit für die jeweilige Streitigkeit keine vorrangig zuständige branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle besteht:

Universalschlichtungsstelle des Bundes
am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Webseite: universalschlichtungsstelle.de

27.3 Kinderlachen-Eifel e.V. erklärt sich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

27.4 Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, insbesondere nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit mit einem Verbraucher, bleiben unberührt.


28. Schlussbestimmungen

28.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Kinderlachen-Eifel e.V. findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

28.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand. Eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Kinderlachen-Eifel e.V. wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

28.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Reiseveranstalter

Kinderlachen-Eifel e.V.
Holsthumer Straße 3
54636 Wolsfeld

Telefon: 06568 / 9698719
E-Mail: info@jugendreisen54.de

Stand: August 2026

Kinderlachen-Eifel e.V. © 2024. Alle Rechte vorbehalten